SUP-Richtlinien
Alles über Maßnahmen in Bezug auf Einweg-Plastikverpackungen und -becher. Am 3. Juli 2021 wurden die ersten Maßnahmen des SUP (Single Use Plastics) Gesetzes eingeführt, einschließlich eines Verbots von diversen Einweg-Plastikprodukten wie Plastiktellern, Besteck, Rührstäbchen und Strohhalmen. Diese Maßnahmen waren jedoch nur der Anfang der SUP-Richtlinien, die in Phasen aufgeteilt sind. Ab Juli 2023 und Januar 2024 treten neue Richtlinien in Kraft.Die neuen Richtlinien betreffen sowohl die Hersteller und Lieferanten von Verpackungen als auch die Verbraucher. So werden Hersteller teilweise für die Beseitigung von Müll verantwortlich gemacht. Für Verbraucher wird sich auch einiges ändern. In dieser Übersicht gehen wir tiefer auf die Maßnahmen ein, die Verbraucher (wie Gastronomieunternehmen) und Endverbraucher betreffen.
Das Ziel der Maßnahmen ist es, die Verwendung von Plastikbechern und -verpackungen zu reduzieren und Abfall zu vermeiden. Darüber hinaus soll das Bewusstsein der Öffentlichkeit erhöht werden. Die neuen Maßnahmen betreffen speziell Produkte, die vollständig oder teilweise aus Plastik hergestellt sind, wie beispielsweise Pappbecher, die immer eine dünne Plastikbeschichtung haben.
Hier finden Sie eine Liste der Produkte, die von den neuen Regelungen erfasst werden:
Trinkbecher:
Einwegbecher, die vollständig oder teilweise aus (Bio-)Plastik hergestellt werden. Vorab gefüllte Becher für den Verzehr von Getränken und Portionsverpackungen. Leere Becher, die von Großhändlern verkauft werden. Becher mit Instantpulvern, bei denen beispielsweise Milch oder Wasser hinzugefügt werden muss.
Einweg-Lebensmittelverpackungen:
Verpackungen für warme Mahlzeiten wie Pommes-Schalen oder Hamburger-Boxen. Verpackungen für kalte Mahlzeiten wie Salatschalen und Schüsseln. Desserts oder Eis in Portionsverpackungen zum sofortigen Verzehr. Gemüse oder Obst, das keiner weiteren Zubereitung bedarf. Snacks, Nüsse und Cracker in Boxen. Portionsverpackungen für Saucen, Brotaufstriche, etc.
Einweg- vs. Mehrwegverpackungen:
Die neuen Maßnahmen betreffen nur Einwegprodukte wie Plastikbecher und -verpackungen. Mehrwegverpackungen sind noch erlaubt, solange eindeutig zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen unterschieden werden kann. Es ist wichtig, dass das Produkt tatsächlich vom Endverbraucher wiederverwendet wird und nicht nur vom Lieferanten als "wiederverwendbar" bezeichnet wird.
Es gibt einige Indikatoren zu beachten, um festzustellen, ob eine Verpackung für die Wiederverwendung geeignet ist: Die Verpackung muss gereinigt, gewaschen oder repariert werden können, ohne dass dies auf Kosten der Wiederverwendbar